Unfallgutachten

unfall unfallgutachten berlin gutachten berlin gutachter

Unfallgutachten

 1. Sie bestimmen, wer Ihren Schaden begutachtet. Das ist Gesetz! 

Ein Unfall ist schnell passiert. Doch die Technik in Fahrzeugen wird immer komplexer. Selbst ein vermeintlich geringer Schaden kann schnell zu einem erheblichen Kostenfaktor und natürlich einer damit einhergehenden Wertminderung führen, welche Sie (siehe die herrschende Rechtsprechung) insgesamt fiktiv abrechnen können.

Durch die aufwendige Verarbeitung moderner Autos wird aus einem vermeintlichen Bagatellschaden schnell eine Schadenssumme im vierstelligen Bereich. Da das für den Laien aber kaum einzuschätzen ist, sollten Sie mich bereits unmittelbar nach dem Unfall kontaktieren.

Auch ein alter Wagen mit geringem Wert kann und sollte sogar begutachtet werden.

Auch hier sind Schäden reparabel oder auszahlbar. 


2. Ich nehme den Schaden unverzüglich auf. 

Sollte der Unfallverursacher seine hundertprozentige Schadeneinstandspflicht zu einem späteren Zeitpunkt abstreiten, hilft Ihnen durch die Erstellung des Gutachtens bei einer späteren Beweisführung, da die Kfz-Schadensgutachten gerichtlich verwertbar sind.gutachter  unfallgutachten berlin
Zurück
Share by: